Ausschreibungen

Interessenbekundungsverfahren für den Erwerb eines Grundstücks zum Bau einer Kindertagesstätte in Aurich - Haxtum, Extum, Rahe

Die Stadt Aurich beabsichtigt, in den Stadtteilen Haxtum, Extum oder Rahe eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen zu errichten. Zu diesem Zweck wird ein geeignetes Grundstück gesucht, das den Anforderungen für den Bau und Betrieb einer modernen Kindertagesstätte entspricht.  

Um entsprechende Angebote zu erhalten, führt die Stadt Aurich ein Interessenbekundungsverfahren durch.  

Gegenstand des Verfahrens 
Gesucht wird ein Grundstück in den Ortsteilen Haxtum, Extum oder Rahe mit einer zusammenhängenden Fläche von ca. 3.500 m², das für die Errichtung einer Kindertagesstätte geeignet ist.  

Anforderungen an das Grundstück 
Das angebotene Grundstück sollte folgende Kriterien erfüllen:  
- Lage im Ortsteil Haxtum, Extum oder Rahe 
- Grundstücksgröße von ca. 3.500 m² (zusammenhängend) 
- Gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) 
- Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen 
- Entsprechung des aktuellen Stands der Technik und Infrastruktur

Weitere Anforderungen: 
- Gute fußläufige sowie verkehrliche Erreichbarkeit 
- Keine unmittelbare Nähe zu Gewässern 
- Keine Einschränkungen durch naturschutzrechtliche Belange 
- Kurzfristige bzw. sofortige Verfügbarkeit 

Einreichung von Angeboten 
Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, ihre Angebote mit folgenden Angaben einzureichen: 
- Lagebeschreibung des Grundstücks 
- Flurstückbezeichnung 
- Größe der angebotenen Fläche 
- Angaben zur Verfügbarkeit 
- Kaufpreisvorstellung 

Frist zur Abgabe der Interessenbekundung 
Die Interessenbekundungen sind innerhalb von einem Monat nach Veröffentlichung dieses Verfahrens einzureichen, spätestens jedoch bis zum 18.06.2026, 11:00 Uhr. 

Die Unterlagen sind an die Vergabestelle der Stadt Aurich zu senden.  

Die Stadt Aurich behält sich vor, auf Grundlage der eingegangenen Interessenbekundungen eine Auswahl geeigneter Grundstücke zu treffen und anschließend in weiterführende Verhandlungen einzutreten.

Hinweis:
Dieses Verfahren stellt keine Ausschreibung im vergaberechtlichen Sinne dar. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag oder Abschluss eines Kaufvertrages besteht nicht. Es erfolgt auch keine Erstattung etwaiger Aufwendungen der Bewerber bzw. Teilnehmer des Interessenbekundungsverfahrens. 

Aurich, den 19.05.2026
Stadt Aurich (Ostfriesland) 
Der Bürgermeister 

Öffentliche Ausschreibungen

 

Hier gelangen Sie zu den öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Aurich! Bitte wählen Sie aus:

 

ex-post-Transparenz

Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind bei Bauaufträgen nach der VOB/A im Anschluss an durchgeführte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Freihändigen Vergaben vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf geeignete Weise (z. B. auf Internetportalen) zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- Euro (bei Beschränkten Ausschreibungen) bzw. 15.000,- Euro (bei Freihändigen Vergaben) übersteigt:
 

  • Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
  • gewähltes Vergabeverfahren
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Name des beauftragten Unternehmens

Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A hat der Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder seiner Internetseite zu informieren.

Die der Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A unterliegenden Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Aurich finden Sie hier: